Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz § 43 (Hygiene im Lebensmittelbereich) (3 UE)
Keine Anmeldung möglich
Für diesen Kurs müssen Sie sich nicht anmelden. Sie bekommen den Zugangslink bis Ende Januar automatisch von uns zugesendet.
| Kursnr. | O93-306 |
| Beginn | , , - Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Online Lern Video |
| Gebühr | 0,00 € |
| Teilnehmer | 1 - 1 |
Kursbeschreibung
Nach Absolvierung der Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt Marburg-Biedenkopf sind alle Kindertagespflegepersonen verpflichtet, alle zwei Jahre eine sogenannte Folgebelehrung nachzuweisen.Die Folgebelehrung dient der Auffrischung und Erinnerung an zentrale hygienische Pflichten. Sie dauert ca. 45-60 Minuten und erfolgt als E-Learning-Kurs von zuhause in freier Zeiteinteilung.
Die Folgebelehrung können Sie kostenlos buchen. Den Link zur Buchung schickt Ihnen die Familien-Bildungsstätte zu. Bitte reichen Sie anschließend Ihren Nachweis über den absolvierten Kurs bei der FBS ein (per Mail an fbs@fbs-marburg.de).
Für diesen Kurs werden Ihnen 3 UE anerkannt.
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