Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz § 34 (Umgang mit Infektionskrankheiten) (3 UE)
Keine Anmeldung möglich
Für diesen Kurs müssen Sie sich nicht anmelden. Sie bekommen den Zugangslink bis Ende Januar automatisch von uns zugesendet.
| Kursnr. | O93-307 |
| Beginn | , , - Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Online Lern Video |
| Gebühr | 0,00 € |
| Teilnehmer | 1 - 1 |
Kursbeschreibung
Die Belehrung dient dazu, Mitarbeiter*innen in Gemeinschaftseinrichtungen über die Risiken von Infektionskrankheiten und die notwendigen Hygienemaßnahmen zu informieren. Dies soll die Verbreitung von Krankheiten verhindern und die Gesundheit der betreuten Personen schützen.Alle aktuell tätigen Kindertagespflegepersonen der Stadt Marburg sowie des Landkreises Marburg-Biedenkopf müssen 2026 die Erstbelehrung absolvieren. Anschließend gibt der Gesetzgeber vor, dass im zweijährigen Rhythmus die Belehrung aufgefrischt werden muss.
Den Link zur Buchung schickt Ihnen die Familien-Bildungsstätte zu. Sie können die Belehrung in eigener Zeiteinteilung als E-Learning-Kurs von zuhause aus absolvieren (Dauer ca. 45 - 60 Minuten). Bitte reichen Sie anschließend Ihren Nachweis über den absolvierten Kurs bei der FBS ein (per Mail an fbs@fbs-marburg.de).
Für diesen Kurs werden Ihnen 3 UE anerkannt.
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